Wir schulden Euch ja immer noch den Bericht über den Ausgang des Prozesses gegen HGM. Der letzte Stand war ja, dass wir in erster Instanz gewonnen hatten, aber HGM Berufung eingelegt hat. Wer den Anfang der ganzen Sache nachlesen will, kann dies hier tun. Das Ende ist schnell erzählt: HGM hatte zwar erst Berufung gegen das Urteil eingelegt, diese Berufung dann aber wieder zurückgezogen. Wir haben also endgültig gewonnen :) Ein kleiner Wehmutstropfen: Da wir ja bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten, war der Streitwert deutlich reduziert (es ging nur noch um die Anwaltskosten von HGM). Dadurch waren die Gerichtskosten zwar geringer und im Falle eines verlorenen Prozesses hätten wir auch nicht so viel für den gegnerischen Anwalt bezahlen müssen, aber umgekehrt bedeutet es natürlich auch, dass HGM jetzt fast nichts für unseren Anwalt bezahlen muss. Unser Anwalt berechnet uns allerdings trotzdem seine normalen Gebühren, so dass wir trotz gewonnenem Prozess auf über 1000 EUR Kosten sitzen geblieben sind. Aber zumindest hat der Abmahner HGM keinen Cent von uns gesehen :)
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